Haus und Platzordnung

  1. Die Benützung der Tennisplätze inklusive aller dazugehörigen Anlagen wie Umkleide und Sanitärräume, Clubhaus usw. erfolgt für alle auf eigene Gefahr.
    Der Tennisverein übernimmt für Unfälle keinerlei Haftung.
    Spieler, die den Platz bzw. das Eigentum des Vereines beschädigen, haften für diese Schäden und können vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
    Für Kinder sind die Eltern haftbar.
  2. Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag entrichtet haben, erhalten vom Platzwart gegen eine Leihgebühr ein Steckschloss mit Schlüssel und einen Platzeingangsschlüssel. Nach Ablauf der Spielberechtigung oder Austritt aus dem Verein wird die Leihgebühr nach Rückgabe des Steckschlosses und der Schlüssel rückerstattet. Bei Schlüsselverlust kann beim Platzwart gegen Kostenersatz von € 48,– ein Ersatzschlüssel bestellt werden.

  3. Es stehen messingfarbene (für Erwachsene) und rote (für Jugendliche) Steckschlösser zur Verfügung.

  4. Für messingfarbene Schlösser gibt es keine Einschränkung bei den Reservierungszeiten.
    Mit roten Schlössern und Karten kann ab 17.00 Uhr keine Vorreservierung erfolgen.
    Wenn ab 17.00 Uhr keine Platzreservierung gesteckt ist, kann bei Beginn der Tennisstunde auch mit roten Schlössern und Karten die laufende Stunde belegt werden.

  5. Platzreservierungen können mit nur einem Schloss maximal 6 Tage in voraus vorgenommen werden. (Am Sonntag kann beispielsweise nur bis zum darauffolgenden Samstag reserviert werden.)

  6. Für die Reservierung längerer Spielzeiten sind zusätzlich zum Steckschloss Gastkarten erforderlich (Siehe Punkt 12.)

  7. Am Vorabend des Spieltages muss jedoch spätestens bis 19.15 Uhr mit einem zweiten Schloss oder einer Gastkarte die Vorreservierung ergänzt werden.

  8. Wird bis zu diesem Termin keine Ergänzung vorgenommen, wird vom Platzwart (Vorstand) die Vorreservierung aufgehoben und das einzelne Schloss in die Aufbewahrungstafel zurückgesteckt. Der Platz ist dann für anderen Mitglieder frei.

  9. Die Schlösser und Gastkarten sind bis zur Beendigung des Spieles in den Reservierungstafeln stecken zu lassen. Nach Beendigung des Spieles sind die Schlösser in die Aufbewahrungstafel zurückzugeben oder es kann eine neue Reservierung

  10. Platzreservierungen dürfen ausnahmslos nur mit dem eigenen Steckschloss vorgenommen werden.

  11. Es dürfen keinesfalls „andere Steckschlösser“ als Reservierungshilfe herangezogen werden. Steckschlösser dürfen zu diesem Zweck auch nicht an Fremde oder Familienangehörige weitergegeben oder verliehen werden.

    Verstöße gegen den Reservierungsmodus werden auf Vereinsbeschluss mit dem zeitweiligen Entzug, im Wiederholungsfall mit dem Einzug für die gesamte Spielsaison, geahndet.

  12. Für Gastspieler bzw. Gaststunden gilt:

    Gaststunden sollten nur Online über den Platz 4 vorgenommen werden. Über unsere Homepage gibt es eine Anleitung für die Registrierung Platzreservierung. Abrechnung auch online.

    In Ausnahmefällen ist es möglich Platzreservierungen auch vor Ort täglich in der Zeit von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr (bei Platzwart oder Vorstand)  für den nächsten Tag zu tätigen.

    Die Reservierung von halben Gaststunden kann nur in Verbindung mit einem Abo Schloss erfolgen. Vorreservierungen mit einer halben Gastkarte sind nicht möglich. Jede volle bzw. halbe Gaststunde, die nicht ordnungsgemäß im Spielplan eingetragen wird, wird ohne Kostenersatz gestrichen.

    Die Gaststunden sind bei der Reservierung des Platzes zu bezahlen. Ist der Platz infolge Schlechtwetters für den Spielbetrieb gesperrt, so erfolgt eine Gutschrift.

  13. Wenn ein ABO – Spieler eine „Trainingsstunde“ abhält, so muss sein eigenes Schloss in der Reservierungstafel gesteckt sein oder es wird mit einer Trainerstunde reserviert.

  14. Nehmen zwei Abo-Spieler eine Trainerstunde, brauchen sie den Platz für den Trainer nicht zu bezahlen. Nimmt ein Abo-Spieler eine Trainerstunde, muss er ½ Platzmiete (Gastkarte) bezahlen. Siehe Pkt. 12 ).

  15. Platzreservierung für Übungsleiter des TC – Gösselsdorf:
    Übungsleiter haben die Möglichkeit in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr Platzreservierungen 7 Tage in voraus vorzunehmen.

  16. Vor Spielbeginn ist der Tennisplatz (bei Bedarf) mittels Druckknopf (1-4 für die Plätze) zu bewässern. Fünf Minuten vor Ende der Spielzeit müssen der Platz abgezogen und die Linien gereinigt werden.

  17. Ballmaschine (Platz 4):

Die Reservierung für das Training mit der Ballmaschine hat ausnahmslos nur noch Online zu erfolgen. Mit seinem Namen und den Häckchen Ballmaschine. In den Benützungsgebühren ist die Platzgebühr enthalten.

Benützungsgebühr: € 5,00 je Std.

 

Wir ersuchen im Interesse aller Mitglieder um Einhaltung der Tennisplatzordnung.

Gösselsdorf, Juni 2022

Der Vorstand des TC – Gösselsdorf ASVÖ